AGB

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zu Ihrer Information

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Tierheilpraxis Tierisch Gesund von Manuela Jacobs



Die AGB regeln alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Tierheilpraktikerin (THP) und dem Kunden als Dienstleistungsvertrag gemäß § 611 Abs. 1 BGB.

Abweichende Vereinbarungen gelten nur nach schriftlicher Bestätigung meinerseits.

Zur besseren Lesbarkeit verwende ich die Bezeichnung "Kunde" vollkommen geschlechtsneutral und stellvertretend für die Bezeichnung "Patientenbesitzer/in", "Tierhalter/in" oder Verfügungsberechtigte/r.

Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Kunde das generelle Angebot des Tierheilpraktikers annimmt und sich an den Tierheilpraktiker zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.

Der THP ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen Hierbei bleibt der Honoraranspruch des Tierheilpraktikers für die bis zur Abweisung entstandenen Leistungen, einschließlich erfolgter Beratung, erhalten.


§1 Behandlungsvertrag:

Durch das Anwenden der Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung und Therapie beim Tier erbringt der Tierheilpraktiker seine Dienste gegenüber dem Kunden. Untersuchung und Behandlung erfolgen gem. §§ 611 und 612 BGB sowie auf der Grundlage dieser AGB. 


§2 Haftung des Behandlers:

Ansprüche aus versehentlicher oder unwissentlicher Fehlinformation sind- soweit nach BGB zulässig - ausgeschlossen. 

Vom Tierheilpraktiker werden überwiegend Behandlungsmethoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. 


Die Behandlungstermine Start Up, Up Date und Fresh Up beinhalten:

Die allgemeinen Untersuchungen des Körpers des Patienten durch optische Befunderhebung, Betasten (Palpation) und Auskultation

Palpation gemäß den Lehren der Traditionellen Chinesischen Medizin

Laser-Frequenz-Analyse mit Puls-Kontrolle (RAC)

Kinesiologische Untersuchung mit Hilfe eines Bio-Tensors

Optische und olfaktorische Begutachtung von Probenmaterial

Anwendung von Arzneien

Therapie mittels Akupunktur, Laserfrequenztherapie, Farblichttherapie oder Rezept-Erstellung für Arznei und Ernährungstherapie 

Diese Dienstleistungen können vollständig oder teilweise erbracht werden. Der Tierheilpraktiker entscheidet nach eigenem Ermessen. 

Ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methoden wird zu keinem Zeitpunkt in Aussicht gestellt, noch garantiert. Das Versprechen eines Heilerfolges ist gesetzlich unzulässig. 


§3 Mitwirkung des Kunden:

Der Tierheilpraktiker kann den Kunden nicht zu einer aktiven Mitwirkung verpflichten. Der Tierheilpraktiker ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn der Kunde Beratungsinhalte als falsch erachtet, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Befunderhebung nicht oder nur unzutreffend erteilt und bzw. oder Therapiemaßnahmen vereitelt und dadurch das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist. 


§4 Terminvereinbarungen:

Untersuchungs- und Behandlungstermine gelten als vertraglich vereinbart, wenn diese auf dem Postweg, per Email, Telefax oder telefonisch von dem Tierheilpraktiker bestätigt wurden. Bei Hausbesuchen kann es aufgrund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder aufgrund der Wetterlage zu einem verspäteten Eintreffen des Tierheilpraktikers kommen. Der Kunde wird, sofern dem Tierheilpraktiker seine Telefonnummer oder seine Mobilfunknummer bekannt ist, unverzüglich über die Verzögerung informiert. 

§5 Rücktritt bei Hausbesuchen:


Tritt der Kunde bei Ankunft des Tierheilpraktikers von dem Behandlungsvertrag zurück, werden ihm die entstandenen Aufwandskosten zuzüglich einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 20,00 Euro in Rechnung gestellt. Ausgenommen von dieser Rechnung sind wichtige unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe in Form höherer Gewalt nach BGB. 


§6 Termin-Absagen:

Termin-Absagen müssen mindestens 24 Stunden vor dem Termin persönlich per Telefon an die Telefonnummer 04331 / 49 28 219 erfolgen. Eine Nachricht per sozialem Netzwerk (z.B. Messenger Dienst von Facebook) oder per Email reichen für eine wirksame rechtzeitige Absage nach diesen AGB nur dann aus, wenn der Kunde vor dem vereinbarten Termin eine Bestätigung der Absage durch den Tierheilpraktiker erhält. 


Wird der Termin später als 24 Stunden vor Terminbeginn abgesagt, fällt eine Pauschale in Höhe des zu erwartenden Honorars an. 

Für nicht abgesagte Termine (auch Telefontermine) und/oder Fehlfahrten fällt eine Pauschale in Höhe der zu erwartenden Honorars an. Ausgenommen von dieser Regelung sind wichtige unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe in Form höherer Gewalt nach BGB. 


§7 Zahlungsbedingungen:

Der Tierheilpraktiker hat für seine Dienste Ansprüche auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Tierheilpraktiker und Kunde vereinbart sind, gelten die in der Honorar-Übersicht aufgeführten Sätze. Die Honorar-Übersicht ist in ihrer jeweils gültigen Fassung Teil dieser AGB. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist ausgeschlossen. 


Vermittelt der Tierheilpraktiker Leistungen Dritter, die er nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen), ist der Tierheilpraktiker berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen. In Quittung und Rechnung sind diese Beträge gesondert auszuweisen. Der THP ist berechtigt, bei einer entsprechenden Vereinbarung für die die Vermittlung begleitende Leistungen beim Kunden eigene Honorare geltend zu machen. In den Fällen der Vermittlung von Leistungen Dritter ist der Tierheilpraktiker von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und darf als Beauftragter des Kunden zwischen dem Dritten (z.B. Labor) und sich selbst Rechtsgeschäfte abschließen. Dies gilt auch, wenn § 181 BGB auch auf die Rechtsbeziehung zwischen THP und Dritten (z.B. Laborgemeinschaften) anzuwenden wäre; unabhängig von einem diesbezüglichen Befreiungstatbestand. Das Verbot der Vorteilsgewährung bleibt hiervon unberührt. 


Die Honorare sind unmittelbar im Anschluss an den jeweiligen Behandlungstermin vom Kunden in bar zu bezahlen. Sofern die technischen Voraussetzungen gegeben sind, kann der Kunde auch per EC-/Kreditkarte über den Dienstleister Sum Up bezahlen. Der Tierheilpraktiker kann die Zahlung per EC-/Kreditkarte ohne Angabe von Gründen ablehnen. Der Kunde erhält zur Bestätigung der Zahlung eine handschriftlich ausgestellte Quittung. 


Sind mehrere, regelmäßige Behandlungsgänge erforderlich, kann jeweils zum letzten Werktag eines Monats eine Sammelrechnung erstellt werden. Zu diesem Zweck bestätigt der Kunde jeden erbrachten Behandlungs-Termin mit seiner Unterschrift in der Patientenakte. Eine detailliert aufgeschlüsselte Rechnung wird dem Kunden nach Erhalt sämtlicher Befunde, ggf. Anfertigung des Therapieplans innerhalb einer Woche, als pdf-Datei per Email übersandt. Schriftliche Rechnungen verschickt der Tierheilpraktiker nur bei Vorliegen besonderer Gründe und gegen Zahlung der Porto-Kosten. Bei Versand per Email gilt die Versandmeldung des genutzten Internetdienstes als Ablieferungsbeleg. 


Sofern die Leistungen nicht gegen Barzahlung erbracht wurden, sind sämtliche Rechnungen umgehend nach Erhalt zur Zahlung fällig. Als Zahlungsziel werden sieben Werktage nach Erhalt der Rechnung gesetzt. (§ 271 Abs. 2 BGB) Der Kunde kommt bei Überschreitung der o.g. Zahlungsfrist sofort in Zahlungsverzug. Der Tierheilpraktiker wird nur eine einzige Mahnung versenden; erfolgt die Zahlung dann nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen oder ein Inkasso-Unternehmen mit der Beitreibung der Forderung beauftragt. 


§8 Gesetzliche Vorschriften:

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften des Arzneimittelgesetzes ist dem Tierheilpraktiker die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln nicht gestattet. Die Direktverabreichung an Tiere durch den Tierheilpraktiker ist jedoch nach wie vor zulässig, da dies keine Abgabe, sondern eine Verwendung ist. Daraus folgt, dass die Kosten für die verwendeten Arzneimittel grundsätzlich in dem Tierheilpraktiker-Honorar enthalten sind. Eine Herausrechnung oder Spezifizierung ist nicht möglich. Die Anwendung der vom Kunden mitgebrachten Arzneimittel durch den THP ist ausgeschlossen. 

Die Abgabe von Arzneimitteln durch Apotheken an den Kunden für verordnete oder empfohlene Arzneimittel stellt ein nicht durch diese AGB erfasstes Direktgeschäft dar. Das gleiche gilt für freiverkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und andere Hilfsmittel, die vom THP empfohlen oder verordnet und vom Kunden in separaten Einkaufseinrichtungen bezogen werden. Diese Direktgeschäfte haben auf die Honorar- und Rechnungsgestaltung des THP keinen Einfluss. 


§9 Auskunftspflicht des THP:

Der THP ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Kundendaten verpflichtet - beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung. 

Der THP führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Patientenakte). Dem Kunden steht eine Einsicht in diese Patientenakte nicht zu. Ferner kann der Kunde nicht verlangen, dass der THP diese Patientenakte herausgibt. Sofern der Kunde eine Behandlungsakte verlangt, erstellt diese der THP kosten- und honorarpflichtig aus der Patientenakte. Sollten sich in der Patientenakte Originale befinden, werden diese der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk "Kopie" oder "Abschrift". 

Die Patientenakten werden vom THP 30 Jahre nach der letzten Behandlung oder 10 Jahre nach dem Tod des Kunden vernichtet. Die Vernichtung wird nicht durchgeführt, wenn plausible Gründe dafür vorliegen, dass die Patientenakte für Beweiszwecke benötigt wird. 


§10 Datenschutz:

Der Tierheilpraktiker beachtet die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und der DSGVO. Die Hinweise des Tierheilpraktikers zum Datenschutz sind Bestandteil des Dienstleistungsvertrages. Die Datenschutzmaßnahmen werden vom Tierheilpraktiker erklärt und der Kunde bestätigt mit Unterschrift in der Patientenakte, dass er darüber informiert wurde. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten aufgrund des Vertragsverhältnisses zum Zwecke der automatischen Verarbeitung gespeichert werden. Kontaktdaten sowie Inhalt von Beratungsgesprächen und Behandlungen unterliegen der Schweigepflicht. Im Übrigen gilt das in der Datenschutzerklärung gesagte. 


§11 Erfüllungsort & Gerichtsstand:

Erfüllungsort ist Osterrönfeld, bei Hausbesuchen der Wohnort des Kunden.

Gerichtsstand für beide Parteien: Rendsburg. 


Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder eine oder mehrere Bedingungen meiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nur teilweise rechtswirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit aller anderen Bedingungen hiervon unberührt. § 139 BGB findet keine Anwendung. 

Manuela Jacobs


Share by: